Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Verbesserung der Kennzeichnung von Produkten und Geräten, die F-Gase enthalten, eingeführt. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, die korrekte Handhabung sicherzustellen und die Verwendung von recycelten oder wiedergewonnenen Gasen zu fördern.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 wurde am 2. September 2024 veröffentlicht und legt spezifische Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/573 fest. Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, werden aber erst ab dem 1. Januar 2025 durchgesetzt und ersetzen damit die bisherige Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068.
Diese Übergangszeit ermöglicht es Herstellern und Zulieferern, sich an die neuen Kennzeichnungsanforderungen anzupassen, einschließlich der Umkennzeichnung von bereits im Markt befindlichen Produkten.
F-Gase tragen stark zur globalen Erwärmung bei, was eine genaue Kennzeichnung für die Überwachung und Reduktion der Emissionen unerlässlich macht. Die neuen Vorschriften konzentrieren sich auf die Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Haltbarkeit der Etiketten und stellen sicher, dass wichtige Informationen während des gesamten Lebenszyklus des Produkts lesbar bleiben. Etiketten müssen Details wie die Anwesenheit von F-Gasen, die Menge des Gases (in Kilogramm oder Gramm) und dessen CO2-Äquivalent-Emissionen enthalten.
Produkte, die recycelte oder wiedergewonnene F-Gase enthalten, erfordern zusätzliche Kennzeichnungen mit Angaben wie "100% Recycled" oder "100% Reclaimed." Spezielle Etiketten müssen auch angeben, ob die Gase zur Zerstörung, zum direkten Export oder für bestimmte Anwendungen wie Militärgeräte oder die Halbleiterproduktion vorgesehen sind.
Für Medizinprodukte gelten besondere Bestimmungen, die es erlauben, Informationen auf der äußeren Verpackung oder in Beipackzetteln anstatt direkt auf dem Produkt anzugeben.
Die neuen Regeln zielen darauf ab, die Durchsetzung durch klare und einheitliche Richtlinien sowohl für die Industrie als auch für die Regulierungsbehörden zu vereinfachen. Darüber hinaus müssen Produkte, die anderen EU-Vorschriften wie der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) (EG) 1272/2008 unterliegen, sicherstellen, dass ihre Etiketten mit diesen neuen F-Gas-Kennzeichnungsvorschriften übereinstimmen.
Ein obligatorisches Warnetikett—"Betrieb verboten, es sei denn, es sind sicherheitsrelevante Anforderungen zu erfüllen, die am Einsatzort angewendet werden müssen"—wird für Produkte mit verbotenen F-Gasen erforderlich sein, gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 ab den festgelegten Sperrterminen.
Diese aktualisierten Vorschriften sind Teil der umfassenderen Strategie der EU, die Umweltauswirkungen von F-Gasen zu reduzieren und deren ordnungsgemäße Nutzung während des gesamten Produktlebenszyklus sicherzustellen.
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